Ab dem 1. April 2026 gelten im Maler- und Gipsergewerbe neue verbindliche Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Der zwischen Unia und dem SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband) ausgehandelte GAV 2026–2029 schreibt vor: Reisezeiten müssen separat auf dem Arbeitszeitrapport erfasst werden.
Was ändert sich konkret?
Die Fahrt vom Betrieb zur Baustelle (und zurück) gilt neu offiziell als Arbeitszeit und muss entsprechend dokumentiert werden. Folgende Punkte sind zentral:
- Verbindliche Erfassung: Reisezeiten müssen separat im Arbeitszeitrapport festgehalten werden – eine Vermischung mit der regulären Arbeitszeit genügt nicht mehr.
- Anrechenbare Arbeitszeit: Die Zeit für den Weg von der Firma zur Baustelle und zurück wird als Arbeitszeit angerechnet.
- Korrekte Rapporte: Betriebe müssen genaue Stundenrapporte führen, die die Reisezeit explizit ausweisen.
- Unterschied nach Verbandszugehörigkeit: SMGV-Mitglieder verwenden das Formular «Arbeitszeitkontrolle mit Reisezeitabzug 2026», Nichtmitglieder das Formular ohne Abzug – wobei Nichtmitglieder die volle Reisezeit vergüten müssen.
Warum diese Neuerung?
Hintergrund ist das Ziel, unbezahlte Arbeitszeit zu reduzieren. Lange war die Fahrtzeit zur Baustelle eine Grauzone – Mitarbeitende leisteten diese Zeit, ohne dass sie konsequent erfasst oder entlöhnt wurde. Der neue GAV schafft hier klare Verhältnisse und schützt die Arbeitnehmenden vor ungeregelten Anfahrtszeiten.
Gleichzeitig bringt der GAV 2026–2029 weitere Änderungen: höhere Spesen sowie neue Regelungen zur Samstagsarbeit (Samstagsarbeit muss bei der paritätischen Kommission angemeldet werden, sonst drohen empfindliche Bussen).
Was müssen Betriebe jetzt tun?
- Rapporte anpassen: Sicherstellen, dass die Arbeitszeitrapporte ein separates Feld für die Reisezeit enthalten.
- Mitarbeitende informieren: Das Team über die neue Pflicht aufklären, damit Reisezeiten ab dem 1. April korrekt eingetragen werden.
- Dokumentation sichern: Alle Rapporte mindestens 5 Jahre aufbewahren (ArG Art. 46).
- Samstagsarbeit melden: Samstagseinsätze rechtzeitig bei der paritätischen Kommission anmelden.
Wie hilft Samay dabei?
Samay unterstützt die separate Erfassung von Reisezeiten direkt in der App. Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit und Reisezeit getrennt eintragen – auch offline auf der Baustelle oder unterwegs. Der Chef sieht die Übersicht in Echtzeit, Überstunden werden automatisch berechnet, und GAV-konforme PDF-Berichte lassen sich auf Knopfdruck erstellen.
Das Ergebnis: Die neuen GAV-Anforderungen sind erfüllt, ohne dass Papierrapporte manuell geführt oder zusammengesucht werden müssen.
Fazit
Der GAV 2026–2029 bringt für Maler- und Gipserbetriebe echte Neuerungen, die ab dem 1. April verbindlich sind. Wer jetzt seine Zeiterfassung anpasst, ist auf der sicheren Seite – und spart langfristig Aufwand durch automatisierte Rapporte.